Die Xaver Schneider GmbH & Co. KG ist bestrebt, ihre Webseiten – www.schneider-schirme.com, www.schneider-werbeschirme.com und www.schneider-professional.com – einschließlich der mobilen Ansichten und Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Grundlage hierfür ist §10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG).
Die Webseiten sind mit den gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte und Funktionen:
• Farbgestaltung und Kontraste werden noch angepasst und optimiert.
• Bildbeschreibungen und Alternativtexte sind derzeit noch nicht vollständig hinterlegt.
• Eingebundene Videos verfügen aktuell über keine Untertitel.
• PDF-Dokumente können nicht in vollem Umfang ausgelesen werden.
Diese Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung durch die Xaver Schneider GmbH & Co. KG. Wir planen, die genannten Barrieren bis Ende 2026 schrittweise zu beheben. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit ist derzeit noch nicht abgeschlossen, da wir aktuell mit begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen sowie technischen Herausforderungen konfrontiert sind.
Diese Erklärung wurde am 05.06.2025 erstellt und zuletzt am 17.07.2025 überprüft.
Wenn Ihnen Barrieren oder Mängel bei der barrierefreien Gestaltung unserer oben genannten Webseiten auffallen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.
Bitte kontaktieren Sie uns unter:
Xaver Schneider GmbH & Co. KG
Obereschring 1
D - 88512 Mengen
Telefon: +49 (0)7572 - 76 36 0
E-Mail: info@schneider-schirme.com
Sollten Sie uns eine Barriere gemeldet haben und innerhalb von vier Wochen keine Rückmeldung oder eine aus Ihrer Sicht nicht zufriedenstellende Antwort erhalten, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) zu wenden.
Kontakt zur Schlichtungsstelle:
Landeszentrum Barrierefreiheit Baden-Württemberg
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.